Landwirtschaftliche Nutzfläche - Basis der Agrarproduktion
Pachtausschreibungen / Verkaufsangebote
Pachtausschreibungen in Sachsen
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Verkaufsangebote
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Flächensicherung
Bauernland in Bauernhand
Kern unseres Flächensicherungsprogrammes ist der Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch die SLS und deren langfristige Bewirtschaftung durch lokale Landwirtschaftsbetriebe. Es richtet sich an alle Eigentümer von Landwirtschaftsflächen, die diese verkaufen wollen oder müssen und an alle Landwirtschaftsbetriebe, die Landwirtschaftsflächen in Sachsen für ihren Betrieb nutzen wollen.
Entsprechend Ihres Bedarfes erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung. Eine Zusammenarbeit mit uns bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Das einfache und flexible Verfahren ist für Sie eine gute und schnelle Alternative zur Beantragung von Förderprogrammen oder Krediten.
- Sie behalten Ihre Bonität und Unabhängigkeit gegenüber Ihrer Hausbank.
- Durch die (Rück-)Pacht stehen Ihnen die Flächen weiter langfristig zur Verfügung.
- Auf Wunsch können wir auch ein Vorkaufsrecht oder ein Rückankaufsrecht für Sie vereinbaren.
- Sie verhandeln auf Augenhöhe mit Landwirtschaftsexperten, die langjährige Erfahrung auf dem Bodenmarkt besitzen und Ihnen faire, nachhaltige und flexible Angebote machen.
Ziel ist es Ihre Arbeitsgrundlage, den landwirtschaftlichen Boden, langfristig zu sichern. Wir erwerben Flächen nicht zu Spekulationszwecken, sondern unterstützen mit dem Flächenerwerb die agrarstrukturelle Zielstellung von Bund und Land: „Bauernland in Bauernhand“.
Entwicklung und Förderung der Agrarstruktur
Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen gehören der Landankauf, eine damit zusammenhängende Bodenbevorratung.und die anschließende Verwertung für agrarstrukturelle und öffentliche Zwecke zu unseren Aufgaben.
Die Bereitstellung von Flächen durch Verpachtung bzw. Verkauf zielt deshalb vorrangig auf
- Landwirtschaftsbetriebe mit absolutem Aufstockungsbedarf
- die Erweiterung der Eigentumsflächen von Landwirtschaftsbetríeben
- Junglandwirte, Existenzgrüner und alternative Form der landwirtschaftlichen Nutzung
- den Ausgleich für Flächenentzug durch Infrastrukturmaßnahmen, Bergbau etc.
- Ausgleichs- oder Ökomaßnahmen
- die Flächenbereitstellungen für Infrastrukturmaßnahmen und Neuordnungsverfahren
Gern kommen wir dazu mit Ihnen in Kontakt.
Pachtvertragsmanagement
Pachtvertragsmanagement für alle landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke
- Pachtzinsvereinnahmung einschließlich Pächterinformation zu Zahlungsanweisungen, Buchhaltung und Führung eines gesonderten Bankkontos und Vereinnahmung von Pachtsicherheiten. Bei Zahlungsverzug des Pächters hat die SLS nach fruchtloser schriftlicher 3. Mahnung den Fall an den Auftraggeber zur Beitreibung, ggf. durch Einschaltung des Landesamtes für Steuern und Finanzen zur gerichtlichen Durchsetzung, abzugeben.
- Fristgerechte Kündigung von Pachtverträgen bzw. außerordentliche Kündigung bei Vorhandensein entsprechender Voraussetzungen,
- Durchführung und Dokumentation von Bieterverfahren zur Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen,
- Neuverpachtung landwirtschaftlicher und ggf. anderer Flächen sowie Anzeige der Pachtverträge nach dem Landpachtverkehrsgesetz beim zuständigen Landratsamt,
- Gestaltung und Abschluss von Nachträgen zu laufenden Pachtverträgen, soweit erforderlich,
- Durchführung regelmäßiger Kontrollen zur Einhaltung der Vertragsbedingungen, insbesondere der ordnungsgemäßen Verkehrssicherung der verpachteten Grundstücke, (anlassbezogene Kontrollen der Verkehrssicherheit und Dokumentation von Schäden nach Witterungsextremen und Hochwasserereignissen) mit Protokoll und fotografische Dokumentation von Schäden sowie kurzfristige Berichterstattung an und Abstimmung notwendiger Maßnahmen mit dem Auftraggeber,
- Digitalisierte Datenhaltung und –pflege von Vertragsdaten und -inhalten sowie Information an Auftraggeber nach Aufforderung oder turnusmäßig einmal pro Kalenderjahr.
Vorkaufsrecht
Vorkaufsrecht zur Sicherung der Agrarstruktur
Wir üben zur Sicherung der Agrarstruktur im Auftrag des Freistaates Sachsen seit 1994 das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz aus. Voraussetzung hierfür ist, dass landwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar an Nichtlandwirte veräußert werden und mindestens ein aufstockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Landwirtschaftsbetrieb uns gegenüber seinen Kaufwillen erklärt hat (Nacherwerber). Wir treten dann zu den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen an die Stelle des „Nichtlandwirt“-Käufers ein und veräußern anschließend die Flächen an den Nacherwerber.
In bisher insgesamt 26 Jahren haben wir 2.650 Fälle geprüft und bei insgesamt 215 Kaufverträgen, die über 1.650 ha Landwirtschaftsflächen geschlossen wurden, unser Vorkaufsrecht ausgeübt und die Grundstücke an sächsische Landwirtschaftsbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb weiter veräußert.
Partner sind die zuständigen Genehmigungsbehörden in den zehn Landratsämtern und den Stadtverwaltungen der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.
Gesetzliche Grundlagen
Für die Erweiterung unseres Flächenportfolios suchen wir ständig landwirtschaftliche Grundstücke.