Thomas Krämer, Projektleiter für Freiwilligen Landtausch, erläutert in der Publikation den Regelungsbedarf bei der Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse, insbesondere bei landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen, ist in den neuen Bundesländern nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Die SLS GmbH steht den Flurbereinigungsbehörden dabei seit 1994 als zugelassener Helfer im Freistaat Sachsen zur Verfügung.
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