Vorkaufsrecht zur Sicherung der Agrarstruktur

Wir üben zur Sicherung der Agrarstruktur im Auftrag des Freistaates Sachsen seit 1994 das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz aus. Voraussetzung hierfür ist, dass landwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar an Nichtlandwirte veräußert werden und mindestens ein aufstockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Landwirtschaftsbetrieb uns gegenüber seinen Kaufwillen erklärt hat (Nacherwerber). Wir treten dann zu den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen an die Stelle des „Nichtlandwirt“-Käufers ein und veräußern anschließend die Flächen an den Nacherwerber.  

In bisher insgesamt 26 Jahren haben wir 2.650 Fälle geprüft und bei insgesamt 215 Kaufverträgen, die über 1.650 ha Landwirtschaftsflächen geschlossen wurden, unser Vorkaufsrecht ausgeübt und die Grundstücke an sächsische Landwirtschaftsbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb weiter veräußert.

Partner sind die zuständigen Genehmigungsbehörden in den zehn Landratsämtern und den Stadtverwaltungen der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz.