Wege- und Gewässerplan für neue Flurstruktur
Wir bearbeiten, insbesondere im Rahmen der Flurbereinigung, Wege- und Gewässerpläne mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Wege und Gewässerplan nach § 41 FlurbG) als Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets. Diese Pläne bilden als zentraler Baustein die Struktur für die Neuordnung im Verfahrensgebiet.
Mit der Planerstellung können wir folgende Bereiche abdecken:
- Erweiterung der Neugestaltungsgrundsätze um geplante Maßnahmen (Wegebau, Gewässerausbau/-umbau, Naturschutz- und Landschaftspflege)
- Teilnahme an Vorstandssitzungen der Teilnehmergemeinschaft und Vorortterminen zur Festlegung der Einzelmaßnahmen
- Aufstellung des Erläuterungsberichtes zum Plan einschl. Karte
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP)
- Artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VorP)
- Kostenplanung für die einzelnen Maßnahmen
- Organisation und Teilnahme am Anhörungstermin der Träger öffentlicher Belange