Wege- und Gewässerplan für neue Flurstruktur

Wir bearbeiten, insbesondere im Rahmen der Flurbereinigung, Wege- und Gewässerpläne mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Wege und Gewässerplan nach § 41 FlurbG) als Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets. Diese Pläne bilden als zentraler Baustein die Struktur für die Neuordnung im Verfahrensgebiet.

Mit der Planerstellung können wir folgende Bereiche abdecken:

  • Erweiterung der Neugestaltungsgrundsätze um geplante Maßnahmen (Wegebau, Gewässerausbau/-umbau, Naturschutz- und Landschaftspflege)
  • Teilnahme an Vorstandssitzungen der Teilnehmergemeinschaft und Vorortterminen zur Festlegung der Einzelmaßnahmen
  • Aufstellung des Erläuterungsberichtes zum Plan einschl. Karte
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VorP)
  • Kostenplanung für die einzelnen Maßnahmen
  • Organisation und Teilnahme am Anhörungstermin der Träger öffentlicher Belange