Neugestaltung durch Flurbereinigung

Wir bearbeiten im Auftrag der Landkreise Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Diese Flurbereinigungsverfahren dienen vor allem der Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes.

Das Spektrum der Erfahrungen aus den bisher bearbeiteten Verfahren reicht von Regelflurbereinigungsverfahren über vereinfachte Verfahren nach § 86 FlurbG bis hin zu Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hinzu kommen spezielle LMBV-Verfahren in den Sanierungsgebieten von Braunkohle-Tagebauflächen, Hochwasserverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates sowie Naturschutzverfahren zur Sicherung von sensiblen Flächen.

Die Bearbeitung der sehr komplexen Flurbereinigungsverfahren unterteilt sich in verschiedene Verfahrensschritte. Wir bearbeiten komplette Flurbereinigungsverfahren sowie einzelne Verfahrensschritte:

  • Recherchen, Abstimmungen und Vorarbeiten zur Verfahrenseinleitung und -anordnung
  • Ermittlung der beteiligten Flurstücke und Eigentümer (Prüfung von ggf. Katasterfehlern, Eigentümer- und Erbenrecherche bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters)
  • Aufstellung der Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • Aufstellung eines Wege- und Gewässerplanes für den möglichen Neubau/Ausbau sowie Ausgleichsmaßnahmen
  • Ermittlung der Tauschwerte für alle Flurstücke
  • Festlegung der örtlich vorhandenen neuen Gewannengrenzen
  • Prüfung eines ggf. notwendigen Landabzuges
  • Aufnahme der (Land)Abfindungswünsche jedes Eigentümers
  • Entwurf und Abschluss von Landverzichtserklärungen
  • Entwurf und Abstimmung der Neuzuteilung
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes mit Regelung aller Rechte
  • Vorbereiten der Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster