Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach LwAnpG - immer noch aktuell?

Für das durch Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR entstandene getrennte Boden- und Gebäudeeigentum soll über den Weg einer Zusammenführung die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse zur Wiederherstellung der freien Verfügbarkeit des Eigentums und damit BGB-konforme Rechtsverhältnisse erreicht werden.

Die Umsetzung erfolgt entweder über einen freiwilligen Landtausch (§§ 54 und 55 LwAnpG) oder über ein Bodenordnungsverfahren (§ 56 bis 61 LwAnpG).

Eine Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) über die Flurbereinigungsbehörden hat für die Beteiligten den Vorteil, dass nach § 62 LwAnpG die Kosten vom Land getragen werden. Dies wirkt sich insbesondere auf die Kosten der Vermessung aus. Diese fallen in der Regel an, wenn die sogenannte Funktionsfläche landwirtschaftlicher Gebäude und Anlagen aus größeren Flurstücken herausgemessen werden muss. In den neunziger Jahren wurde so ein Großteil der für die Landwirtschaftsbetriebe betriebsnotwendigen Stallanlagen und Produktionsstätten mit dem Grund und Boden zusammengeführt.

Doch auch jetzt laufen bei den zuständigen Flurbereinigungsbehörden weiterhin zahlreiche Verfahren, vorrangig Bodenordnungsverfahren, welche aufgrund ihrer langen Bearbeitungsdauer noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem gehen nach wie vor, und dies ist mehr als 25 Jahre nach der Wende sehr erstaunlich, immer noch neue Anträge auf Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum bei den Flurbereinigungsbehörden ein.

Die SLS GmbH ist seit 1994 als zugelassener Helfer für die Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Sachsen tätig und hat in dieser Zeit über 1.550 Vorarbeiten und über 1.200 Verfahren des Freiwilligen Landtausches bzw. Bodenordnungsverfahren zum Abschluss bringen können. Um eine kontinuierliche Abarbeitung der vorliegenden und neu eingehenden Anträge zu gewährleisten wird die SLS GmbH auch in Zukunft ein starker, zuverlässiger Partner der Flurbereinigungsbehörden bleiben.