Die Zuwendung je Vorhaben beträgt mindestens 75.000 Euro. Der Fördersatz beträgt unter Beachtung der Beihilfevorschriften bis zu 75 %. Gemeinden in LEADER-Gebieten können ab sofort Anträge bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise stellen (Einreichen über das LEADER-Regionalmanagement !).
Dieses Programm fällt unter die Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) - Erlass VfV 1/2017.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie im Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).