Die erworbenen Flächen werden für aufstockungsbedürftige Landwirtschaftsbetriebe gesichert. Die SLS GmbH nimmt damit eine wichtige Lenkungsfunktion zur Erhaltung der Agrarstruktur wahr und verhindert Spekulationen durch die Sicherung des Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken in den Händen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch die SLS GmbH erfolgt im rechtlichen Rahmen, der insbesondere durch das Reichssiedlungsgesetz (RSG) und das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) vorgegeben ist.
Die Zahlen der SLS GmbH zur Ausübung bzw. Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts werden im jährlich aktualisierten Agrarbericht des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Ergänzend hierzu hat die SLS GmbH die aktuellen Zahlen für 2016 sowie alle Einzelfälle seit 1994 transparent im Rahmen einer Landtagsanfrage veröffentlicht.