Bilanz zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht im Jahr 2017

Die SLS GmbH übt zur Sicherung der Agrarstruktur im Auftrag des Freistaates Sachsen seit 1994 das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz aus. „Auch in 2017 konnte die SLS GmbH mit dem Instrument des Vorkaufsrechts effizient und ohne Einsatz von Steuergeldern Flächenverkäufe an außerlandwirtschaftliche Investoren verhindern und das agrarpolitische Ziel von Bund und Freistaat „Bauernland in Bauernhand“  umsetzen“, so Thorsten Wieck, Geschäftsführer der SLS GmbH.

Voraussetzung hierfür ist, dass landwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar an Nichtlandwirte veräußert werden und mindestens ein aufstockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Landwirtschaftsbetrieb gegenüber der SLS GmbH seinen Kaufwillen erklärt hat (Nacherwerber). Die SLS GmbH tritt dann zu den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen an die Stelle des „Nichtlandwirt“-Käufers ein und veräußert anschließend die Flächen an den Nacherwerber.  

Seit 1994 hat die SLS GmbH rund 2.600 Fälle bearbeitet, von denen 200 Fälle mit einer Fläche von etwa 1.600 ha tatsächlich ausgeübt werden konnten. Die Nacherwerber der SLS GmbH sind im langjährigen Durchschnitt je zur Hälfte Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH oder Genossenschaft) und Betriebe in Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. GbR) bzw. Einzelunternehmen.

Weitere Details können der Bilanz entnommen werden.